Gutachten zu Fragen meines Bestellungsgebietes Schädlingsbekämpfung erstatte ich unter anderem für
- Gerichte,
- öffentliche Einrichtungen,
- Unternehmen,
- Versicherungen,
- Wohnungsbaugesellschaften,
- Immobilienverwaltungen,
- Bauträger ,
- Privatkunden oder
- all die, die Gutachten zuvor beschriebener Qualität beauftragen möchten.
Dabei kann es beispielsweise darum gehen,
- bei unterschiedlichen Standpunkten, Streitfragen oder Beurteilungen zwischen Parteien das Gutachten eines Sachverständigen als einer neutralen, unabhängigen Instanz einzuholen,
- von einem Sachverständigen ein Gutachten zu einer speziellen Frage zu bekommen,
- Vorgehen oder Vergaben seitens Kommunen oder öffentlicher Einrichtungen bezüglich Schädlingsbefallskontrolle zu überdenken oder an neuen Vorgaben ausrichten zu wollen,
- Planern, Bauherren, Architekten, Immobilienkäufern auf unabhängiger, unparteiischer Basis in Sachverständigengutachten Empfehlungen für Entscheidungen oder vorbeugende Prophylaxemaßnahmen zu liefern.
Haben Sie klärungsbedürftige Fragen? Sprechen Sie mich an.